§ 1 Geltungsbereich
1.1 Cruise & Ferry Center GmbH (nachfolgend „CFC“ oder „Ferrycenter“) ist Inhaberin und Betreiberin der Webseite ferrycenter.de.
1.2 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen CFC und Personen, die mit ihr einen Vertrag zwecks Vermittlung einer Fährüberfahrt abschliessen (nachfolgend „Kunde“). Die auf der Internetplattform ferrycenter.de angebotenen Leistungen richten sich gleichermassen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, ist ein Kunde jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder einerechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichenoder selbständigen beruflichenTätigkeit handelt.
1.3 Mit der Beauftragung der Anbieterin akzeptiert der Kunde die vorliegenden Bedingungen.
1.4 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen CFC und dem Kunden vereinbart wurden.
1.5 Es steht CFC durch schriftliche Vereinbarung mit ihrem Kunden frei, von diesen Bestimmungen abzuweichen und/oder in diesen Bestimmungen nicht enthaltene Dienstleistungen anzubieten.
1.6 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit den vorliegenden AGB die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
1.7 Die von Ferrycenter zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Ferrycenter vergleicht Preise und Fahrpläne für Fährüberfahrten und erlaubt es dem Kunden, Fährfahrten zu buchen. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Beförderungsvertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fährenbetreiber zustande. Ferrycenter arbeitet ausschliesslich als Vermittlerin und führt selbst keine Fährüberfahrten durch. Schuldner der Beförderungsleistung ist allein die jeweilige Reederei. Die Verantwortung für die eigentliche Beförderung liegt beim Fährenbetreiber, dessen allgemeine Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich, zwingend und vorrangig.
2.2 Der Kunde, der die Buchung auf ferrycenter.de vornimmt, verpflichtet sich, die Erlaubnis aller Passagiere zu haben, um die Buchung in deren Namen durchzuführen. Er muss Sorge tragen, dass alle Buchungsinformationen korrekt und vollständig mitgeteilt werden und trägt die Verantwortung für alle Nachteile, die sich aus unzutreffenden Angaben ergeben. Überdies steht er für die Vertragspflichten (insbesondere auch für die Bezahlung des Reisepreises) der angemeldeten Mitreisenden ein.
2.3 Der Vertragsabschluss kommt mit der Übermittlung des Buchungsformulars zustande.
§ 3 Preise
3.1 Die Preise werden gemäss dem eingegebenen Fahrzeugtyp (Länge, Höhe, Breite), der Anzahl der Passagiere, Route(n), Reisedaten und -zeiten errechnet. Alle Preise für die Reise werden inkl. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer und aller anderen Steuern sowie aller Gebühren angezeigt, sofern dies nicht anders ausgewiesen wird oder in der Bestätigungs-E-Mail angegeben ist.
3.2 Dachboxen, Fahrradträger oder andere am Fahrzeug angebrachte Zusätze müssen in den Abmessungen eingerechnet werden. Falls nicht kann dies zu zusätzlichen Kosten vor Ort führen.
3.3 Es wird pro Reservierung/Buchung eine Buchungsgebühr zugunsten CFC erhoben. Diese ist auf der Buchungsseite aufgeführt.
3.4 Spezialtarife oder sonstige Sonderangebote können von den vorliegenden AGB abweichenden Sonderbedingungen unterliegen.
3.5 Die den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf eigenen Datenbeständen und auf Datenbeständen von Dritten. Ferrycenter ist bemüht, Datenbestände aktuell zu halten, übernimmt hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten aber keine Haftung.
§ 4 Einschiffung
4.1 Alle Abfahrts- und Ankunftszeiten beruhen auf Schätzungen des Fährenbetreibers und werden in Ortszeit angegeben. Aufgrund diverser Umstände können Fahrpläne geändert und/oder annulliert werden. CFC übernimmt keinerlei Verantwortung für etwaige Kosten, die aufgrund solcher Umstände entstehen.
4.2 Der Kunde stellt sicher, mit der von der jeweiligen Reederei vorgegebenen Vorlaufzeit am jeweiligen gebuchten Abfahrtsort zu erscheinen. Auch stellt er sicher, sich mit den genauen Eincheckverpflichtungen und Bedingungen derjeweiligen Reederei vertraut zu machen.
4.3 Bei verspäteter Ankunft im Einschiffungshafen kann die Beförderung verweigert werden. Fährenbetreiber sind überdies befugt, bei einer verspäteten Ankunft im Einschiffungshafen vor Ort zusätzliche Gebühren zu verlangen.
§ 5 Fahrzeuge und Gepäck
5.1 Der Kunde und seine Mitreisenden sind zur Einhaltung aller Bestimmungen von sämtlichen Gesetzen und internationalen Übereinkommen verpflichtet, die auf den Transport von Gefahrengut und gefährlichem Gepäck Anwendung finden.
5.2 Fahrzeuge, welche mit Flüssiggas betrieben werden, müssen bei der Buchung als solche angegeben werden.
5.3 Über Ferrycenter können ausschliesslich Überfahrten touristischen Zwecks gebucht werden. Für Frachttarife muss der jeweilige Fährenbetreiber separat und eigenständig kontaktiert werden. Als Frachtware gelten unter anderem gewerbliche Waren (einschliesslich Musterstücke, Werkzeuge, Haushaltsumzüge, Sammlungen, Fracht-Anhänger u.Ä.; Aufzählung nicht abschliessend).
5.4 Im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen der Fährgesellschaft können stichprobenartig Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden. Passagiere, welche sich nicht an Vorschriften halten, kann die Einschiffung verweigert werden und erhalten keine Erstattung.
5.5 Die Kategorien der Fahrzeuglänge, Fahrzeughöhe etc. variieren je nach Fährenbetreiber. Camping-Fahrzeuge müssen als solche deklariert werden und in den Fahrzeugpapieren als solche deklariert sein.
§ 6 Haustiere
6.1 Es existieren Möglichkeiten, um Haustiere mitzunehmen. Die Haustiere müssen zwingend bei der Buchung angegeben werden. Für die Beförderung wird eine Gebühr fällig.
6.2 Für den Transport und die Einfuhr lebender Tiere ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Die Bestimmungen der Fährenbetreiber wie auch die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere können je Land variieren. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor der Abreise einen Tierarzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Bedingungen (Gesundheits- und Impfbescheinigung u.Ä.) für die Ein- und Ausfuhr erfüllt sind.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass er sich mit den genauen Bedingungen der Redeerei bezüglich der Haustiere vertraut gemacht hat.
§ 7 Einreisebestimmungen
7.1 Der Kunde ist für die Einhaltung und Befolgung sämtlicher die Reise betreffenden staatlichen Vorschriften und Gesetze aller im Verlauf der Reise von der Fähre angelaufenen Häfen verantwortlich.
7.2 Der Kunde und sämtliche Mitreisenden müssen bei einer Kontrolle gültige Reisedokumente (Reisepass oder Reise ID) sowie Visa und Ein- oder Ausreisegenehmigungen, Impfnachweise usw., die in irgendeinem Hafen der Reiseroute der Fähre verlangt werden, vorweisen.
7.3 Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 8 Bestätigung und Bezahlung
8.1 Bei Vertragsschluss zwischen Reederei und Kunde, nimmt CFC die Zahlungen des Kunden stellvertretend für die Reederei entgegen.
8.2 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay oder Sofortüberweisung. Im Falle eines Agenturinkassos sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig und per Überweisung an Cruise & Ferry Center GmbH zu begleichen.
8.3 Die Reiseunterlagen werden nach dem Zahlungseingang an die E-Mail-Adresse, welche während der Buchungsvorgang angegeben wurde, zugestellt.
8.4 Die Buchungsbestästigung stellt zugleich eine Rechnung im Namen der Reederei dar, falls keine Agenturinkasso besteht.
8.5 Sollte der Kunde innerhalb von zwei Stunden nach erfolgter Zahlung keine Bestätigung erhalten haben, so möge er den Spam-Eingang prüfen. Sollte auch dort keine Reisebestätigung eingegangen sein, so obliegt es dem Kunden, dies CFC mittels einer E-Mail-Nachricht an [email protected] bekanntzugeben.
§ 9 Gebühren
9.1 Für Änderungen oder Stornierungen der gebuchten Leistungen ist die CFC-Reservationszentrale schriftlich per E-Mail-Nachricht an [email protected] zu kontaktieren.
9.2 Bei Änderungen, Stornierungen und Umbuchungen einer Reise wird eine Bearbeitungsgebühr pro Auftrag und Vorgang erhoben. Ab der dritten Umbuchung verrechnet CFC EUR 60.00 pro Auftrag und Vorgang. Diese Gebühren werden durch eine Annullationsversicherung nicht gedeckt.
9.3 Änderungen, Stornierungen und Umbuchungen unterliegen den allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Fährenbetreibers, welche Einschränkungen und Zusatzkosten vorsehen können. Diese Bedingungen gelten vollumfänglich, zwingend und vorrangig. CFC ist überdies befugt, bei einer durch den Kunden veranlassten Stornierung oder Umbuchung zusätzlich EUR 19.00 an Bearbeitungsgebühren zu belasten.
9.4 Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige, fristgerechte Ankündigung (No-Show), gilt die gesamte Reise als storniert und es kann keine Rückerstattung gewährt werden.
9.5. Anträge auf Umbuchungen sowie auf Änderungen an der Buchung sind mindestens 48 Stunden (falls Montag bis Mittwoch übermittelt) bzw. 96 Stunden (falls Donnerstag oder Freitag übermittelt) vor der Abfahrt schriftlich an [email protected] zu übermitteln. Bei kurzfristiger vor der Abfahrt übermittelten Änderungswünschen kann CFC die zeitgerechte Bearbeitung/Anpassung nicht garantieren.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von CFC erhaltenen Dokumente sorgsam zu prüfen und CFC bei Unstimmigkeiten umgehend zu informieren. CFC ist nicht haftbar für jegliche Schäden, die durch nicht zurückgemeldete Unstimmigkeiten und/oder Fehler resultieren.
10.2 Die Haftung von CFC aus dem Vermittlungsvertrag beschränkt sich auf den zweifachen Vertragspreis.
10.3 Ansprüche gegen die CFC müssen sich zwingend aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vermittlungsvertrag oder durch eine Verletzung der Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag ergeben. CFC haftet nicht für eine mangelhafte Leistung durch den Fährenbetreiber. Alle beteiligten Fährenbetreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und internationalen Abkommen für die Erbringung ihrer Leistung dem Kunden gegenüber direkt und in eigener Verantwortung. Es gelten vollumfänglich, zwingend und vorrangig die allgemeinen Bedingungen und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Fährenbetreibers. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei findet der Kunde auf der jeweiligen Webseite des Anbieters.
10.4 Eine Haftung von CFC als Folge einer Insolvenz einer Fährgesellschaft ist ausgeschlossen.
10.5 Eine Haftung von CFC für Tod oder Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeugen sowie für Ankunftsverspätungen auf/von CFC vermittelten Fährüberfahrten ist ausgeschlossen.
10.6 Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt CFC keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Internetplattform enthalten sind.
10.7 Cruise & Ferry Center GmbH haftet nicht fü rdie Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung.
10.8 Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 6 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Cruise & Ferry Center GmbH, wenn Ansprüche dirkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 11 Fahrgastrechte
11.1 Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr legt die Rechte für Fahrgäste, einschliesslich behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, im See- und Binnenschiffsverkehr in der Europäischen Union fest. Diese Verordnung kann bei einer Unregelmässigkeit (z.B. einer Verspätung oder einer Annullation) erweiterte Schutzrechte für die Passagiere vorsehen, so bspw. Hotelübernachtungen, Imbisse, Mahlzeiten und Fahrpreisermässigungen.
11.2 Allfällige Ansprüche aus der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sind direkt gegen den Fährenbetreiber zu erheben. Als Grundlage für einen Fahrpreisnachlass im Sinne von Art. 19 dieser Verordnung gilt der Fahrpreis exkl. der von CFC erhobenen Vermittlungsgebühr.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen anwendbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand: Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der CFC vereinbart, sofern Sie Kaufman, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
13.2 Rechtswahl: Soweit nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
13.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr/.
Kontakt:
Cruise & Ferry Center GmbH
Brückengasse 1b
78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 9579311
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: Freiburg i. Br.
Handelsregister Nr.: HRB 729451
USt-IdNr.: DE363425107
Stand AGB, 06.12.2023